1-%-Vorteil aus Dienstwagennutzung: Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten dürfen nicht gegengerechnet werden

28.03.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”

Einkommensteuer

Kinderbetreuungskosten: Sonderausgabenabzug darf an Haushaltszugehörigkeit des Kinds geknüpft werden

Ob Kindergarten, Babysitter, Hort oder Tagesmutter: Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Seit 2025 lassen sich 80 % der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.800 EUR pro Jahr und Kind abziehen. Bis 2024 waren zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 EUR pro Jahr und Kind absetzbar

31.03.2026

Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung im Ausland: Ab 2026 sind Unterkunftskosten bis max. 2.000 EUR pro Monat absetzbar

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt im Inland unterhalten, dürfen die Kosten für ihre Zweitwohnung nur mit max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abziehen. Für Zweitwohnungen im Ausland galt bislang keine Höchstgrenze. In diesen Fällen akzeptierten die Finanzämter (FA) aber nur die notwendigen und angemessenen Kosten; die FA hatten hier bislang nur die Kosten für eine 60 qm große Durchschnittswohnung mit ortsüblichem Mietzins anerkannt.

25.03.2026

Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Kfz-Stellplatz sind ungekürzt absetzbar

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt im Inland unterhalten, dürfen die Kosten für ihre Beschäftigungswohnung nur mit max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diese Grenze fallen insbesondere die Kaltmiete für die Wohnung, sowie Neben- und Betriebskosten.

19.03.2026