Modernisierung von Gebäuden: Finanzverwaltung grenzt Erhaltungsaufwand schärfer von Anschaffungs- und Herstellungskosten ab

10.05.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”

Einkommensteuer

Verabschiedung eines Arbeitnehmers: Feier des Arbeitgebers löst keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn aus

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden. Geklagt hatte ein Geldinstitut, das einen Empfang in seinen Geschäftsräumen veranstaltet hatte, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.

11.05.2026

Einkommensteuer

Außergewöhnliche Belastung: Können Kosten für die Abnehmspritze abgesetzt werden?

Werden Medikamente für eine Indikation bzw. in einer Dosierung, Altersgruppe oder Darreichungsform eingesetzt, für die sie ursprünglich nicht zugelassen waren, bezeichnet man das als Off-Label-Use. Zuletzt war dies vor allem bei der sogenannten Abnehmspritze ein Thema. Eigentlich gegen Diabetes entwickelt, zeigte sie jedoch auch Erfolge bei Adipositas. Die - nicht unerheblichen - Kosten für eine Anwendung bei Adipositas mussten die Beteiligten selbst tragen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (FG) entscheiden, ob die Kosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen waren.

10.05.2026

Einkommensteuer

Steuervorteil für Arbeitnehmer und Ruheständler: Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber geregelt, dass Arbeitnehmer ihre Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR pro Jahr als Werbungskosten absetzen dürfen. Wer Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags hat, profitiert somit davon, dass das Finanzamt (FA) in seinem Einkommensteuerbescheid künftig neben den 1.230 EUR noch die tatsächlich gezahlten Gewerkschaftsbeiträge in Abzug bringt.

08.05.2026