Neue Grundsteuer: BFH hält Berechnung nach dem Bundesmodell für verfassungskonform
23.02.2026
In drei viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden, dass die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Bundesländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, verfassungskonform sind.
Das zugrunde liegende Grundsteuerreformgesetz ist nach Auffassung des BFH formell verfassungsgemäß - insbesondere stand dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu. Auch die materielle Verfassungsmäßigkeit ist nach Ansicht des BFH gegeben; die Vorschriften des Ertragswertverfahrens verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber darf bei der Ausgestaltung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.
Er darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen. Der Gesetzgeber kann Praktikabilitätserwägungen den Vorzug vor Gesichtspunkten der Ermittlungsgenauigkeit einräumen und dabei auch beträchtliche Bewertungs- und Ermittlungsunschärfen in Kauf nehmen, um die Festsetzung und Erhebung der Steuer handhabbar zu halten.
Gemessen an diesen Vorgaben hält der BFH die Ausgestaltung des Ertragswertverfahrens für verfassungskonform. Der Gesetzgeber hat nach Gerichtsmeinung ein Bewertungssystem geschaffen, das konzeptionell einer Verkehrswertorientierung folgt und darauf angelegt ist, im Durchschnitt aller zu bewertenden Objekte den "objektiviert-realen Grundstückswert" innerhalb eines Korridors des gemeinen Werts annäherungsweise zutreffend zu erfassen.
Hinweis: Das nun vom BFH bestätigte Bundesmodell gilt in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Keine Konsequenzen haben die aktuellen BFH-Entscheidungen hingegen für Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle verwenden.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”
Bekämpfung von Steuerkriminalität: Berlin baut Fahndungsfinanzamt weiter aus
Das Bundesland Berlin nimmt die Bekämpfung von Steuerkriminalität stärker in den Fokus: Wie die Senatskanzlei mitteilte, wird das für die Verfolgung und Bearbeitung steuerlicher Straf- und Bußgeldverfahren zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin personell und strukturell gestärkt.
12.05.2026
Zeugenvernehmung vor dem Finanzgericht: Beweismittel Zeuge muss voll ausgeschöpft werden
Gerichte sind nach der Finanzgerichtsordnung dazu angehalten, den Beweis in der mündlichen Verhandlung zu erheben. Sie müssen dabei die für die Entscheidung notwendigen Tatsachen im weitestmöglichen Umfang aus der Quelle selbst schöpfen, die den unmittelbarsten Eindruck von dem streitigen Sachverhalt verschafft. An erster Stelle steht damit die Vernehmung von beteiligten Personen als Zeugen; protokollierte Auskünfte und Wahrnehmungen aus Behördenakten dürfen nur an zweiter Stelle in den Prozess eingeführt werden. Dass eine halbherzige gerichtliche Zeugenvernehmung einen schweren Verfahrensfehler auslösen kann, zeigt ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH).
08.05.2026
Auslegungssache: Geltung einer Generalvollmacht
Wenn Sie Ihre Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen, ist es sinnvoll, auch die damit zusammenhängende Korrespondenz direkt an ihn senden zu lassen. Er kümmert sich dann um die Einhaltung von Fristen und die zeitnahe Kommunikation mit dem Finanzamt. Hierfür müssen Sie ihm eine Vollmacht erteilen. In dieser können Sie angeben, ob alles vom Finanzamt an Ihren Steuerberater gesendet werden soll (Stichwort Generalvollmacht) oder ob er nur für bestimmte Steuerarten (z.B. Einkommensteuer) zuständig sein und der Rest an Sie persönlich gehen soll. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden, ob eine Generalvollmacht auch für Haftungsbescheide gilt.
08.05.2026