Gerichtsprozess eines Steuerberaters: Auch Klage in eigener Sache muss elektronisch eingereicht werden

18.04.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”

übrige Steuerarten

Gerichtliche Ausschlussfrist zur Klagebezeichnung: Auch das Finanzgericht muss über nachgereichte Unterlagen fristgerecht informiert werden

Enthält eine Klage nicht die notwendigen Angaben wie den Kläger, den Beklagten oder den Gegenstand des Klagebegehrens, kann das Gericht dem Kläger eine Frist zur Ergänzung der Angaben setzen. Bei Klagen gegen Schätzungsbescheide des Finanzamts (FA) nutzen die Gerichte eine solche Ausschlussfrist, um die Einreichung der entsprechenden Steuererklärungen zu bewirken. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

22.04.2026

übrige Steuerarten

Virtuelle Automatensteuer: BFH hat keine verfassungs- und europarechtlichen Bedenken

Wer hierzulande virtuelle Automatenspiele auf Internetplattformen anbietet, muss eine Virtuelle Automatensteuer an den deutschen Fiskus abführen - gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Rennwett- und Lotteriegesetz. Die Steuer beläuft sich auf 5,3 % des geleisteten Nettospieleinsatzes. Der Plattformbetreiber muss die Steuer selbst berechnen und bis zum 15. eines jeden Monats anmelden und abführen.

20.04.2026

übrige Steuerarten

Ehrenamtliche Richter: Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nach Vertagung der mündlichen Verhandlung

Entscheidungen der Finanzgerichte (FG) ergehen im Namen des Volkes. Die demnach gebotene unmittelbare Mitwirkung des Volkes wird durch den Einsatz von ehrenamtlichen Richtern bewirkt, die bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mitwirken. Die ehrenamtlichen Richter haben im Regelfall keine juristische Ausbildung und sollen dazu beitragen, dass lebensnahe und für die Allgemeinheit verständliche Gerichtsentscheidungen ergehen.

15.04.2026