Neue Vordrucke: Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026

29.03.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”

Umsatzsteuer

7 % Umsatzsteuer auf Speisen: Wie Gastronomen und Hoteliers ihre Umsätze aus Kombiangeboten aufteilen müssen

Seit dem 01.01.2026 müssen Gastronomen ihre Umsätze aus Speisen statt mit 19 % dauerhaft nur noch mit 7 % Umsatzsteuer versteuern. Dieser Steuersatz gilt nun sowohl für Inhouse-Leistungen als auch für To-go-Angebote. Für Getränke wird allerdings weiterhin 19 % Umsatzsteuer fällig. Ob das Getränk mitgenommen oder vor Ort verzehrt wird, spielt dabei keine Rolle.

05.04.2026

Umsatzsteuer

Weitere Klärung zur Umsatzsteuer: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 01.01.2026

Seit dem 01.01.2026 gilt in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen in Restaurants, Cafes, Kantinen, Imbissbetrieben, im Catering sowie in Schulen und Kitas. Nur Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Die Steuerermäßigung für Speisen ist dauerhaft und soll die Gastronomie entlasten. Für die Betriebe bedeutet sie allerdings auch Umstellungen bei Kassen, Preisen und Buchungen. Die Wiedereinführung des ermäßigten Steuersatzes erfolgte im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025. Bereits während der Corona-Pandemie galt eine vergleichbare Regelung - befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023.

30.03.2026

Umsatzsteuer

Passfoto vom Amt: Keine Umsatzsteuer auf biometrische Aufnahmen

Wer Passfotos im Amt machen lässt, zahlt lediglich eine Gebühr, keine Umsatzsteuer. Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat mit Erlass vom 16.10.2025 klargestellt, dass die Anfertigung biometrischer Lichtbilder durch Behörden steuerfrei bleibt, solange diese ausschließlich für Ausweisdokumente verwendet werden.

26.03.2026