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Grundsteuerreform 2022 als Eigentümer sind auch Sie gesetzlich verpflichtet

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und nachfolgender Gesetzesänderung müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke, sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer im Jahr 2022 neu berechnet werden.

 

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümer im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung für die Ermittlung des Grundstückswerts bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Da die Finanzverwaltung für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Allerdings müssen die Werte bereits bis Oktober 2022 dem Finanzamt übermittelt werden, sonst drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits gebrauch gemacht, was die Erstellung der Feststellungserklärung für den Laien erschwert.

 

Eigentümer eines Grundstückes sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren aktiv mitzuwirken. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

 

Wir übernehmen für unsere Mandanten den gesamten Prozess der Neubewertung, die Erstellung der Feststellungserklärung und die Abwicklung mit den Finanzbehörden, sodass Sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und gleichzeitig nicht mehr Grundsteuer als nötig zahlen müssen.

Wir benötigen lediglich einige Unterlagen und Informationen zum Grundbesitz. Diese Unterlagen und Informationen werden von unseren Mandanten über unsere digitale Plattform oder soweit gewünscht auch analog zur Verfügung gestellt. Den aufwand für unsere Mandanten haben wir in unserem Bearbeitungsprozess auf ein Minimum reduziert.

Da die Feststellungserklärung bis Ende Oktober 2022 an die Finanzämter übermittelt werden müssen und fast alle Grundstücke in Deutschland betroffen sind, sollte schon einige Monate vorher mit der Erstellung der Erklärung begonnen werden, damit die Frist eingehalten werden kann.

 

Unser TLC Expertenteam "Grundsteuerreform" setzt sich gern mit Ihnen in Verbindung um Ihnen den Ablauf zu erläutern, Ihre Fragen zu beantworten und stellt Ihnen gern unsere Preisliste zur Verfügung.

Tragen Sie HIER Ihre Kontaktdaten ein und ein Experte wird sich in kürze bei Ihnen melden.

 

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