Corona/COVID19

Antrag Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

Die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus ist ein Zuschuss aus Bundesmitteln, der für nahezu alle Branchen in Frage kommt, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind.

 

Wir sind berechtigt, den Antrag für Sie zu stellen, auch wenn Sie nicht Mandant in unserer Kanzlei sein sollen.

 

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an!  

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